Handelsregister B des Amtsgerichts Stadthagen
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Nummer der Firma:
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HRB 201040
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Solero-IT UG (haftungsbeschränkt)
b)
Rinteln
Geschäftsanschrift:
Am Ostertor 26, 31737 Rinteln
c)
Sperrinkasso und sonstige Dienstleistungen
für Energieanbieter, Handel mit Computern
und Zubehör, Dienstleistungen im EDV-
Bereich sowie Handel und Dienstleistungen
im PA-Bereich.
1.000,00 EUR a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Meier, Holger, Rinteln, *XX.XX.1971
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 25.04.2014
a)
08.07.2014
Schneider
2
a)
Firma geändert, nun:
Solero-IT GmbH
25.000,00
EUR
a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun:
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 10.03.2015 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 1, 3 + 5 und mit
ihr die Firmenänderung sowie die Erhöhung des
Stammkapitals um 24.000,00 EUR auf 25.000,00 EUR
beschlossen. Im übrigen wurde der Gesellschaftsvertrag
vollständig neu gefasst.
a)
15.07.2015
Schneider
Abruf vom 18.03.2024