1. Die Organisation und die Durchführung von Event- und Erlebnisgastronomieveranstaltungen, insbesondere im Zusammenhang mit Theater- und Musicalvorführungen. 2. Die Gesellschaft verwirklicht ihren Unternehmensgegenstand unmittelbar oder auch mittelbar durch Beteiligung an anderen Unternehmen. Sie darf andere Unternehmen gleichen oder verwandten Geschäftszwecks übernehmen, vertreten und sich an ihnen beteiligen und alle ihrem Unternehmensgegenstand nach Ziff. 1 förderlichen Geschäfte betreiben.