Code: Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. (073)
Gegenstand
Der Erwerb und die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere von Beteiligungen an anderen Unternehmen. Die Gesellschaft betreibt keine Geschäfte, die nach dem KWG oder Kapitalanlagegesetz genehmigungspflichtig sind. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte auszuüben, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern. Sie kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art mittelbar oder unmittelbar beteiligen sowie solche Unternehmen erwerben und gründen.