| Gegenstand | 1. Die Geseilschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (A0). 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Wohlfahrtswesens, der Altenhilfe, des Schutzes der Familie, der Hilfe für Menschen mit Behinderung und der Bildung sowie die selbstlose Unterstützung von hilfsbedürftigen Personen im Sinne von § 53 Nr. 1 AO, die in Folge Ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. 3. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Unterhaltung und den Betrieb von stationären Pflegeeinrichtungen, die der Pflege, Förderung, Betreuung und Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen dienen. Der Satzungszweck wird zudem verwirklicht durch die Beschaffung und Überlassung von geeignetem Wohnraum an ältere, kranke und sozial schwache oder Menschen mit Behinderung, die aufgrund besonderer sozialer Probleme Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Wohnraum oder einen hohen Hilfebedarf haben und dadurch notleidend sind, die Betreuung von alten oder behinderten Menschen, insbesondere die Beratung und Unterstützung alter und behinderter Menschen zur Bewältigung alltäglicher Aufgaben. 4. Die Gesellschaft verwirklicht die in Ziffer 2 genannten Zwecke auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens nach § 57 Abs. 3 A0 mit weiteren steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 A0 erfüllen, vornehmlich mit den in der Anlage genannten zum Unternehmensgruppe "Lebenshilfe Grafschaft Bentheim" gehörenden steuerbegünstigten Gesellschaften durch die Entgegennahme und das Erbringen von Leistungen jeglicher Art sowie durch Nutzungsüberlassung und durch die Erbringung von Personaldienstleistungen. Zu den vorgenannten Leistungen gehören vor allem Leistungen der Verwaltung und Geschäftsführung sowie Managementleistungen, des Controllings, der Finanzbuchhaltung, der Faktura bzw. Leistungsabrechnung, der Personalverwaltung inklusive Lohnbuchhaltung, Öffentlichkeitsarbeit, Beratungsleistungen, Verwaltungs- und Koordinationsleistungen im Zusammenhang mit dem Bundesfreiwilligendienst und dem freiwilligen sozialen Jahr sowie der Beschäftigungsförderung, Gebäude- und Fuhrparkmanagement, Reinigungs- und Reparaturdienstleistungen, Leistungen im Zusammenhang mit der Speisenversorgung und Beköstigung, Leistungen im Zusammenhang mit Arbeitssicherheit, Qualitätsmanagement, Betriebsrat und Datenschutz, Wohnheimleitung, Leistungen im Zusammenhang mit der Durchführung von Tagungen und Seminaren inklusive der damit einhergehenden Beköstigung, zentrale Service- und IT-Dienstleistungen und die Nutzungsüberlassung von Immobilien und Mobilien, einschließlich der damit einhergehenden Verwaltungstätigkeit. 5. Die Gesellschaft ist unter Beachtung der Vorschriften der Abgabenordnung für steuerbegünstigte Körperschaften zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die der Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszwecks dienen. Ferner darf sie andere Gesellschaften gründen, übernehmen oder sich an ihnen beteiligen sowie Zweigniederlassungen errichten. 6. Der Satzungszweck kann auch verwirklicht werden durch die Beschaffung und Weiterleitung von Mitteln im Sinne des § 58 Nr. 1 A0 zur Förderung der in Ziffer 2 genannten Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. |