| Gegenstand | Die Beteiligung an Gesellschaften aller Art im In- und Ausland sowie alle Tätigkeiten im Sinne von § 34 c Abs. 1 Nr. 1 a) und b) und Nr. 2 Gewerbeordnung, nämlich der gewerbsmäßige Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Wohnräume oder Darlehn sowie der Abschluss von Verträgen über den Erwerb von Anteilsscheinen einer Kapitalgesellschaft, von ausländischen Investmentanteilen, von sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden, oder von öffentlich angebotenen Anteilen an einer und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft zu vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachzuweisen sowie das gewerbsmäßige Vorbereiten oder Durchführen von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern und sonstigen Nutzungsberechtigten zu verwenden und das wirtschaftliche Vorbereiten und Durchführen von Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung. Beratung für Firmen aus dem Bereich Anlagenbau, Investitionsgesellschaften, Bauunternehmen, Handelsunternehmen und dem produzierenden Gewerbe, Vermittlung von Geschäften und Beteiligungen für den Bereich Agrar, Anlagenbau, Bauunternehmen, Handelsunternehmen und dem produzierenden Gewerbe, Durchführung und Organisation von Werbemaßnahmen aller art, Kauf, Vermietung und Verwaltung von Immobilien aller Art, Kauf, Vermietung und Verwaltung von Mobilien aller Art. Zur Erreichung des Gesellschaftszweckes darf die Gesellschaft Dienstleistungen jeder Art ausführen, andere Unternehmen erwerben und sich an anderen Unternehmen beteiligen. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten. |