Handelsregister B des Amtsgerichts Osnabrück
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Nummer der Firma:
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HRB 120613
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Schillers GmbH
b)
Meppen (Ems)
c)
Übernahme der Geschäftsführung und
persönlichen Haftung bei anderen
Handelsgesellschaften, insbesondere bei
der Grundstücksgesellschaft Schillers
GmbH & Co. KG, die den Erwerb von
Grundstückseigentum und Erbbaurechten
zwecks Bebauung mit Wohn- und
Geschäftshäusern und deren Verwaltung
sowie alle hiermit im Zusammenhang
stehenden Geschäfte zum Gegenstand hat.
50.000,00
DEM
a)
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere
Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Jeder
Geschäftsführer ist befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
vorzunehmen.
b)
Geschäftsführer:
Schillers, Bernhardine, Meppen, *XX.XX.1937
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 23.05.1996
a)
01.09.2006
Pude
b)
Gesellschaftsvertrag
Blatt 5-8 Sonderband
Tag der ersten
Eintragung: 15.08.1996
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger
Änderung der örtlichen
Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes HRB
2372 Amtsgericht
Meppen getreten.
Freigegeben am
01.09.2006.
2
b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Schillers, Bernhardine, Meppen, *XX.XX.1937
Bestellt als
Geschäftsführer:
Schillers, Elisabeth, Meppen, *XX.XX.1966
a)
02.01.2007
Grawunder
3
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Landwehr 6, 49716 Meppen
a)
14.06.2012
Haßberg
Abruf vom 12.03.2024