| Gegenstand | Die gesamte Entwicklung und Verwertung von Bauobjekten, d. h. insbesondere in diesem Zusammenhang alle Tätigkeiten, die unter § 34c der Gewerbeordnung fallen wie die Tätigkeit als Bauherr/Bauträger/Bankbetreuer durch Abschluss von Werkverträgen zur Erstellung von schlüsselfertigen Wohn- und Gewerbeobjekten, und die Vermittlung von Abschlüssen dieser Verträge, die Rechtsgeschäfte im Zusammenhang mit dem Bauprojekt hinsichtlich Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume, gewerbliche Räume und Darlehn aller Art zum Inhalt haben, der Ankauf von Ergänzungsgrundstücken oder weiteren zur Erstellung von Baukörpern in eigenem Namen und für eigene und fremde Rechnung, die Veräußerung dieser Objekte, sowie die wirtschaftliche Vorbereitung und die Durchführung des Bauvorhabens als Baubetreuer in fremden Namen und für fremde Rechnung und die Erstellung von Baukörpern unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten. Ferner die Bauplanung, die Errichtung von Ein- und Mehrfamilienhäusern, von gewerblichen und öffentlichen Bauten, deren evtl. Erweiterung sowie schlüsselfertiges Bauen. |