| Gegenstand | Die Unterhaltung und Betreibung eines Bürgerfunks gemäß §§ 27 NMedienG für das Emsland und die Grafschaft Bentheim in allen Medialformen mit folgenden Zielen: Versorgung der Region mit qualifizierten Informationen und Erarbeitung eines gut strukturierten, selbst verantworteten Programms (Vgl. § 27, Abs. 3, Satz 1, Punkt 1. NMedienG). Zu diesem Zweck werden vorhandene Ansätze zu redaktioneller Arbeit intensiviert und redaktionelle Strukturen aufgebaut. Förderung der politischen, beruflichen und kulturellen und allgemeinen Bildungsarbeit durch die Verbreitung neuer, mediengestützter Kommunikationsformen, insbesondere, durch: Bereitstellung oder Vermittlung aller für die Abwicklung eines für alle Bürger in der Region zugangsoffenen Bürgerrundfunks einschließlich der erforderlichen technischen, organisatorischen, räumlichen und personellen Leistungen (Vgl.: § 27, Abs. 3, Satz 1, Punkt 2 NMedienG). Förderung des Kenntnisstandes der Bevölkerung von und über Medien in enger Zusammenarbeit mit den WeiterbiIdungsinstitutionen und Beratung von Interessenten bei der Nutzung des Mediums Rundfunk zur Produktion und Verbreitung selbstinitiierter und selbstverantworteter Beiträge mit dem Ziel, allen Schichten der Bevölkerung den Zugang zum Bürgerradio zu ermöglichen (Vgl: § 27, Abs. 3, Satz 1, Punkt 3 NMedienG). Insoweit steht die Ems-Vechte-Welle auf der Basis der demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen jedermann ohne Ansehen der Herkunft, der Religion, des politischen Bekenntnisses oder sonstiger Auswahlkriterien offen. Dokumentation und Erfahrungsaustausch mit vergleichbaren Projekten des In- und Auslandes. Darüberhinaus bemüht sich die Gesellschaft um grenzüberschreitende Kooperation im Sinne einer europäischen Zusammenarbeit und eine Förderung der Zusammenarbeit zwischen der Grafschaft Bentheim und dem Emsland. |