| Gegenstand | (a) Bereitstellung von Angeboten von individuellen und flexiblen Hilfen zur Erziehung für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Eltern, dabei insbesondere unter dem Gesichtspunkt die Interessen der hilfesuchenden Menschen wahrzunehmen und bedarfsgerechte, individuelle sowie flexible Angebote und Hilfen zu gestalten und durchzuführen; (b) Leisten eines Beitrages gemäß § 1 SGB VIII (KJHG), dass junge Menschen dahingehend gefördert werden sollen, dass sie sich zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten entwickeln können. Dies insbesondere durch Anbieten von Hilfestellungen bei der Gestaltung positiver Lebensbedingungen junger Menschen und ihrer Familien sowie bei der Erhaltung und Schaffung einer kinder- und familienfreundlichen Umwelt; (c) Zusammenarbeit mit dem Jugendamt sowie im Rahmen der gesetzlichen Hilfeplanung mit Behörden, Ämtern, Organisationen, Vereinen, Verbänden und Institutionen, die geeignet sind, den Gegenstand der Gesellschaft zu fördern, unterstützen und umzusetzen (unmittelbare und planmäßige Zusammenwirken i.S.d. § 57 Abs. 3 AO mit weiteren steuerbegünstigten Körperschaften); (d) Wahrung folgender, die pädagogische Jugendarbeit bestimmender Grundsätze: (i) Lösungs- und Ressourcenorientierung (ii) Flexible und individuelle Gestaltung der Hilfen (iii) Hilfen aus einer Hand zur Vermeidung von Beziehungsabbrüchen (iv) Sozialraumorientierung (v) Wertschätzende Kooperation mit Eltern und Familien (e) die Möglichkeit der Gesellschaft, qualifizierte Unternehmen oder Einzelpersonen zu beauftragen, aus dem Ziel bzw. Gegenstand der Gesellschaft abgeleitete, konkret beschriebene Betreuungsaufgaben zu übernehmen, sofern diese sich zur Wahrung und Umsetzung der Ziele der Gesellschaft verpflichten. f) die Beschaffung von Mitteln und die Mittelweitergabe an andere steuerbegünstigte Körperschaften für die Verwendung steuerbegünstigter Zwecke gemäß § 58 AO. |