Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen, einschließlich Restaurants, Cafés, Imbissen und sonstigen Verpflegungsangeboten sowie Catering-Diensten und weiteren gastronomischen und hotelbezogenen Dienstleistungen, aber auch Merchandise-Vertrieb. Darüber hinaus die Planung, Durchführung und Organisation von Events und Veranstaltungen, sowohl für private als auch geschäftliche Anlässe. Ferner alle weiteren Aktivitäten im Bereich der Gastronomie, Freizeitwirtschaft und Hotellerie, die im Zusammenhang mit dem Betrieb stehen. Dazu gehören auch alle Dienstleistungen in der Kundenbetreuung, sowie die Vermietung und Verwaltung von Veranstaltungsräumen und -flächen.