Handelsregister B des Amtsgerichts Osnabrück
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Nummer der Firma:
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HRB 218509
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Rolandshaus Gesundheitszentrum Stolberg
GmbH
b)
Spelle
Änderung zur
Geschäftsanschrift:
Markelo Platz 7, 48480 Spelle
c)
Erwerb des Grundstücks "Rolandshaus" in
Stolberg (Flur 13, Flurstück 544, Gebäude-
und Freifläche, Steinfeldstraße 4 zur Größe
von 2.102 qm), die Errichtung eines
Gesundheitszentrums sowie dessen
Vermietung und Verwaltung.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Groschek, Thomas, Rheine, *XX.XX.1961
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Bestellt als
Geschäftsführer:
Groschek, Matthias, Aachen, *XX.XX.1964
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 21.09.2019
Die Gesellschafterversammlung vom 16.12.2022 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die
Sitzverlegung von Rheine (bisher Amtsgericht Steinfurt HRB
12544) nach Spelle beschlossen.
a)
03.01.2023
Buß-Jörgensen
b)
Tag der ersten
Eintragung: 14.10.2019
Abruf vom 23.03.2024