Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. (064)
mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
ist der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Grundbesitz, der Handel mit Grundbesitz außerhalb des Geltungsbereiches des § 34c Gewebeordnung.