Handelsregister B des Amtsgerichts Osnabrück
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Nummer der Firma:
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HRB 215451
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Esport Arcade GmbH
b)
Osnabrück
Geschäftsanschrift:
Sutthauser Straße 285, 49080 Osnabrück
c)
der Betrieb einer Esport Marke sowie der
Betrieb eines oder mehrerer
Ladengeschäfte, die Ausführung von
Veranstaltungen, Handel, der Betrieb von
Gastronounternehmen, die Vermietung von
Flächen und branchenübliche
Dienstleistungen sowie die Durchführung
aller damit zusammenhängenden und den
Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Hillen, Mike, Osnabrück, *XX.XX.1977
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 16.10.2020
a)
02.12.2020
Grawunder
2
a)
Allgemeine Vertretungsregelung von Amts
wegen berichtigt, nun:
Die Gesellschaft wird durch den/die Liquidator/en
vertreten.
b)
Von Amts wegen berichtigt, nun:
Liquidator:
Hillen, Mike, Osnabrück, *XX.XX.1977
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Osnabrück (59 IN 20/22)
vom 01.10.2022 ist über das Vermögen der Gesellschaft das
Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eigenverwaltung durch die Schuldnerin ist angeordnet.
Zur Eingehung von Verbindlichkeiten, die nicht zum
gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehören, bedarf die
Schuldnerin die Zustimmung des Sachwalters.
Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Von Amts wegen eingetragen.
a)
10.10.2022
Brinkkötter
Abruf vom 23.03.2024