Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt oder ist ihm Einzelvertretungsbefugnis erteilt, ist er befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Der Erwerb, das Halten und Verwalten von Geschäftsanteilen und unternehmerischen Beteiligungen sowie die Erbringung von Beratungsleistungen und der Erwerb von technischer Ausrüstung.