Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
die Beschaffung, Verarbeitung und der Vertrieb von Kunstharzen aller Art sowie die Erbringung von Leistungen im Zusammenhang mit Kunstharzen