Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Erwerb und die Verpachtung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, die Bebauung der Grundstücke bzw. grundstücksgleichen Rechten mit Immobilien für die Produktion von landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Erzeugnissen und dem Betrieb.