Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. (064)
Gegenstand
die Beteiligung an anderen Gesellschaften sowie die Übernahme der Geschäftsführung und Verwaltung des Geschäftsbetriebs anderer Gesellschaften, insbesondere als Komplementärin von Kommanditgesellschaften.