Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bei Vorhandensein mehrerer Geschäftsführer kann die Gesellschafterversammlung einem oder mehreren Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilen. Die Gesellschaft und ihre Geschäftsführer sind befugt im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter der HaseNetz GmbH & Co. KG Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
Die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der HaseNetz GmbH & Co. KG.