Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er einzeln. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so vertreten zwei gemeinsam oder einer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt so hat dieser die Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so haben diese die Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen, wenn alle Geschäftsführer gemeinsam handeln.