Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung in der jeweils geltenden Fassung (zurzeit §§ 51 ff. AO 1977). Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Altenhilfe und des Wohlfahrtswesens. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb des Pflegedienstes und der Tagespflege St. Angela (im Weiteren "Einrichtung" genannt) als katholische Einrichtungen im Sinne der Präambel.