| Gegenstand | Errichten und Betreiben von Hilfen, Maßnahmen und Einrichtungen - der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, - zur Erziehung in einer Einrichtung über Tag und Nacht (Heimerziehung) oder in einer sonstigen betreuten Wohnform, - zur Förderung der Erziehung in der Familie, - zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege, - Hilfen zur Erziehung, - Ambulante Pflegedienste nach SGB V und XI, - Integrierte medizinische Versorgung nach §§ 140 a ff SGB V, - Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach SGB VIlI, - zur Rehabilitation und Integration von Kindern und Jugendlichen, die nach SGB XII durch eine Behinderung in ihrer Fähigkeit zur Teilhabe wesentlich eingeschränkt oder von einer Behinderung bedroht sind und - der selbstlosen Unterstützung von Personen, - die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind oder - finanzielle Unterstützung von bedürftigen Personen im Sinne von § 53 Nr. 2 AO. Das planmäßige Zusammenwirken im Sinne einer Kooperation gemäß § 57 Abs. 3 AO mit dem gemäß §§ 52 ff AO als steuerbegünstigt anerkannten alleinigen Gesellschafterverein, dem Christophorus-Werk Lingen e.V. mit Sitz in Lingen/Ems, AG Osnabrück VR Nr. 100027, dessen ebenfalls als steuerbegünstigt anerkannten Tochtergesellschaften, der BES·SER - Besonderer.Service GmbH mit Sitz in Lingen/Ems, AG Osnabrück HRB Nr. 204598 und bei der BFN - Dienstleistungen GmbH mit Sitz in Lingen/Ems, AG Osnabrück HRB Nr. 100990 sowie ggf. weiterer hinzukommender, in einer dem Finanzamt einzureichenden Liste kooperierender Körperschaften aufzunehmender steuerbegünstigter Körperschaften. Dieses Zusammenwirken geschieht u.a. durch: - die Erbringung von sowie die Entgegennahme von Personal- und sonstigen zentralen Verwaltungs- und ServicedienstIeistungen, z.B. im Bereich des Zent- raleinkauf von Arbeitsmitteln und Geschäftsausstattung, Energielieferungen, Personalgestellungen u.ä. - die Entgegennahme bzw. Erbringung von Dienstleistungen zur Auftragsbear- beitung und Ubernahme von Auftragsanteilen der WfbM des Vereins seitens der Tochtergesellschaften sowie das Zusammenwirken der Körperschaften bei der Auftragsakquisition und -bearbeitung sowohl in der WfbM als auch im Bereich eines Inklusionsbetriebs der Gesellschaften, - die Entgegennahme von Leistungen zur Förderung und Begleitung von im Berufsbildungsbereich der WfbM geförderten Personen durch Mitarbeiter bzw. Maßnahmen der Gesellschaft durch die Tochtergesellschaften, - die Überlassung bzw. Vermietung bzw. Anmietung von Immobilien bzw. dem steuerbegünstigten Geschäftsbetrieb dienender Räumlichkeiten, und - die Erbringung bzw. Entgegennahme weiterer Service- und Dienstleistungen aller Art von/an steuerbegünstigte dritte Körperschaften gemäß gesonderter, dem Finanzamt einzureichender Liste kooperierender Körperschaften i.S.v. AEAO Nr. 8 zu § 57 Abs. 3 AO. |