| Gegenstand | Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderung, die Förderung der Jugendhilfe, der Erziehung, der Bildung und Berufsbildung, die Förderung des Wohlfahrtswesens, sowie die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Die Gesellschaft erfüllt mit der Verwirklichung ihres Satzungszwecks eine kirchlich-diakonische karitative Aufgabe. Sie betätigt sich in der Bindung an das Evangelium in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Evangelischen und der Katholischen Kirche sowie in Achtung der Menschenwürde. 2. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Errichtung, den Betrieb bzw. die Übernahme von Einrichtungen und Angeboten, in denen Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Senioren mit geistiger und körperlicher Behinderung sowie von Behinderung bedrohte Menschen gefördert und betreut werden, um ihnen gesellschaftliche Teilhabe (Inklusion) und Rehabilitation zu ermöglichen. Auch bietet die Gesellschaft therapeutische Maßnahmen (z.B. Therapiebad, Reittherapie) sowie Bildungs- und Freizeitangebote für Menschen mit Behinderung an. Die Förderung und Betreuung von Menschen mit Behinderung umfasst auch deren Beratung und die Beratung ihrer Angehörigen. Dazu kann die Gesellschaft entsprechende Angebote schaffen. Ein Schwerpunkt ihrer Aufgaben sind Angebote für hörgeschädigte Menschen mit und ohne zusätzliche Behinderungen. 3. Zweck der Gesellschaft ist auch die Zuwendung von Mitteln gemäß § 58 Nr. 1 AO an andere Körperschaften für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke, insbesondere zur Förderung der in Ziffer 1 genannten Zwecke. Solche Mittel wird die Gesellschaft vorrangig die dem Unternehmensverbund "Heilpädagogische Hilfe Osnabrück" angeschlossenen Unternehmen in ihrer Eigenschaft als steuerbegünstigte Körperschaften zuwenden. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. In diesem Rahmen darf die Gesellschaft auch vergünstigte Leistungen an andere steuerbegünstigte Körperschaften erbringen. 4. Ferner darf die Gesellschaft auch Werkstätten, Wohnheime, Beratungs- und ambulante Angebote für Menschen mit Behinderungen, auch für hörgeschädigte Menschen, betreiben bzw. unterhalten sowie Hilfen für Menschen mit Assistenzbedarf anbieten. 5. Der Satzungszweck wird auch durch das planmäßige Zusammenwirken im Sinne einer Kooperation gemäß § 57 Abs. 3 AO mit den ebenfalls gemäß §§ 52 ff AO als steuerbegünstigt anerkannten Körperschaften des Unternehmensverbunds "Heilpädagogische Hilfe Osnabrück", dazu gehörend die Heilpädagogische Hilfe Osnabrück gGmbH, die Osnabrücker Werkstätten gGmbH, die Heilpädagogische Hilfe Osnabrück Wohnen gGmbH und die Heilpädagogische Hilfe Osnabrück Kindheit und Jugend gGmbH, die OSNA-Integ gGmbH sowie der Heilpädagogische Hilfe Osnabrück e.V. als Konzernspitze, verwirklicht. Die Art und Weise der Kooperation geschieht durch: - die kaufmännische Vertretung der Verbundgesellschaften, - die Erbringung von Personaldienstleistungen, insbesondere Geschäftsführungsgestellungen, an die vorgenannten Gesellschaften, - Marketing- und Kommunikationsleistungen, - Qualitätsmanagement, - Projektmanagement, Anmietung und Nutzung von Immobilien und Inventar von Seiten des Heilpädagogische Hilfe Osnabrück e.V., - die Inanspruchnahme von Lieferungen und Leistungen von Verbundunternehmen, z.B. Waren- und Lebensmittelieferungen oder Garten- und Landschaftsdienstleistungen. |