| Gegenstand | Die Gesellschaft wird in ihrer Arbeit im Sinne der Caritas und Diakonie als Wesens- und Lebensäußerung der Christlichen Kirchen in praktischer Ausübung christlicher Nächstenliebe tätig. 1. Zweck der Gesellschaft ist es, Menschen, die aufgrund ihres Gesundheitszustandes der beruflichen oder sozialen Rehabilitation bedürfen, die notwendigen fachlichen, personellen und technischen Mittel zur Verfügung zu stellen. 2. Der Gesellschaftszweck wird darüber hinaus durch Maßnahmen verwirklicht, a) die der Unterstützung, Bildung, Beratung, Betreuung und Begleitung von Menschen mit Beeinträchtigungen/Behinderungen dienen, b) die eine selbstbestimmte Teilhabe dieser Menschen am allgemeinen gesellschaftlichen Leben fördern. c) Der Satzungszweck wird ferner verwirklicht insbesondere durch das planmäßige Zusammenwirken gemäß § 57 Abs. 3 AO mit mindestens einer weiteren Körperschaft, die im Übrigen die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllt. Eine namentliche Benennung der einzelnen Kooperationspartner und die Art und Weise der Kooperation ergibt sich aus einer Aufstellung, die der Finanzverwaltung bei Beginn der Kooperation und bei Änderung der Kooperationspartner zusätzlich zur Satzung vorzulegen ist. Die Gesellschaft kooperiert mit Verein für heilpädagogische Hilfe Bersenbrück e.V., Heilpädagogische Hilfe Bersenbrück gGmbH, Bersenbrücker Gemeinnützige Werkstätten GmbH, BeTech Bersenbrücker Technik GmbH, HpH-Service GmbH, Stiftung der Heilpädagogischen Hilfe Bersenbrück, Die Vielfalter-Experten für Teilhabe gGmbH. d) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch das Halten und Verwalten von Anteilen an steuerbegünstigten Kapitalgesellschaften (§ 57 Abs. 4 AO). e) Der Satzungszweck wird ferner verwirklicht insbesondere durch das Beschaffen von Mitteln und die Zuwendung von Mitteln an eine Körperschaft oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke (§ 58 Nr. 1 AO). |