Handelsregister B des Amtsgerichts Osnabrück
Abdruck
Nummer der Firma:
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HRB 201009
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
VEWAG Verwaltungen und Grundbesitz
GmbH
b)
Osnabrück
c)
Verwaltung von Immobilien und
immobiliengleichen Rechten sowie deren
Verkauf- und Ankauf
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Kinasch, Stephan, Lotte, *XX.XX.1968
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 15.06.2001
Die Gesellschafterversammlung vom 12.02.2007 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die
Sitzverlegung von Köln (bisher Amtsgericht Köln HRB 36097)
nach Osnabrück sowie die Änderung des
Gesellschaftsvertrages in §§ 3 (Stammeinlagen) und 9
(Gesellschaftsblatt) beschlossen.
a)
16.05.2007
Engler
2
b)
Geschäftsanschrift:
Meller Str. 150 a, 49082 Osnabrück
a)
12.08.2015
Woida
b)
Geschäftsanschrift von
Amts wegen gemäß § 3
Abs. 1 S. 3 EGGmbHG
eingetragen.
3
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Osnabrück (41 IN 19/17)
vom 18.07.2017 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt
und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der
Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
20.07.2017
Woida
4
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Osnabrück (41 IN 19/17)
vom 25.01.2018 ist die Anordnung der vorläufigen Verwaltung
aufgehoben.
a)
20.04.2018
Woida
Abruf vom 18.03.2024