| Gegenstand | a) die Vermittlung von Versicherungen aller Art, von Bausparverträgen, des An- und Verkaufs von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, Wohnräumen und gewerblichen Räumen, oder Firmen und Firmenbeteiligungen, auch als stille Teilhaber, von Darlehen, von Verträgen über den Erwerb von Anteilsscheinen einer Kapitalgesellschaft, von in- und ausländischen Investmentanteilen, von sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden, oder von öffentlich angebotenen Anleihen an einer und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft ; b) die Abwicklung von Versicherungsschäden, c) die Vorbereitung und Vermittlung von Finanzierungen, insbesondere als Versicherungsmakler und Finanzdienstleister. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die den Gesellschaftszweck fördern oder unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft ist berechtigt, gleiche oder ähnliche Unternehmungen zu gründen, zu pachten, zu erwerben, sich an solchen zu beteiligen, zu vertreten und Zweigniederlassungen zu errichten. |