HRB 200172 AG Osnabrück · aktuell
Historischer Auszug
Starke Verwaltungs GmbH
Status: aktuell
Lädt...
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Gesellschaft
mit
beschränkter
Haftung.
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11.01.2006
A
a)
Starke
Verwaltungs
GmbH
„000,00
Ireber
Srarken
1053
|
|Der
Gesellschaftsvertrag
wurde
am
02.11.2005
abgeschlossen.
Osnabrlick
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Die
Gesellschaft
hat
einen
oder
mehrere
Geschäftsführer.
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Geschäftsführer
bestellt,
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die
Gesellschaft
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Starke,
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und
die
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geb.
am
17.07.1951,|
Sind
mehrere
Geschäftsführer
bestellt,
so
wird
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Gesellschaft
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Osnabrück
durch
zwei
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Helmut.
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Geschäftsführer
zusammen
mit
einem
Prokuristen
vertreten;
oder
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b)
ergänzt
am
Haftung
und
der
Geschäfts.
geb.
am
1830.
1948,
durch
einen
Geschäftsführer
allein,
wenn
ihm
die
Befugnis
zur
13.01.2006
führung
bei
Handelsgesell-
(Vechta
|
Alleinvertretung
durch
die
Gesellschafterversammlung
ausdrücklich
SATTE
schaften.
=
Die
Gesellschaft
darf
alle
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Der
oder
die
Geschäftsführer
sind
von
den
Beschränkungen
des
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181
BGB
befreit.
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treffen,
die
1
Durch
Beschluss
der
Gesellschafter
kann
einem
oder
mehreren
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zu
Förde.
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|
Geschäftsführern
Einzelvertretungsbefugnis
und
Befreiung
von
den
Die
Gesellschaft
ist
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|
Beschränkungen
des
$
181
BGB
erteilt
werden.
berechtigt,
Zweianieder-
Zi
Peter
Starke,
Michael
Starke
und
Helmut
Hane
sind
jeweils
allein-
lassun
Pe
zu
errichten
vertretungsberechtigt
und
befugt
die
Gesellschaft
bei
der
Vornahme
andere
gleichartige
oder
ihr
von
Rechtsgeschäften
mit
sich
im
eigenen
Namen
oder
als
Vertreter
ähnliche
Unternehmen
zu
|
eines.
Dritten
uneingeschränkt
zu
vertreten.
erwerben
oder
sich
an
|
.
*
n
.
solchen
zu
beteiligen.
|
|
und
geändert
am
03.01.2006
Gegenstand
der
Gesellschaft
kann
auch
sein,
Organ
im
Rahmen
eines
steuerlichen
Organschaftsverhältnisses
zu
sein.
Die
Gesellschafter-
versarnmlung
kann
die
Geschäftsführung
ermächtigen|,
einen
Beherrschungs-
oder
Ergebnisabführungsvertrag
abzuschließen.
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Karteikarte
für
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(gelb)
(6.
62)
Fortsetzung
Rückseite
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Nr.
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Firma
oder
Persönlich
haftende
Ein-
b)
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Stamm-
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Rechtsverhältnisse
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c)
Gegenstand
des
Unternehmens
kapital
Geschäftsführer
a)
Tag
der
Eintragung
.
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Abwickler
und
Unterschrift
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b)
Bemerkungen
1
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Fortsetzung
auf
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