| Text | Die Gesellschaft beginnt am 1. Januar 1966 und ist vorerst bis zum 31. Dzember 1975 fest abgeschlossen. Die Kündigung beträgt 1 Jahr zum Jahresende. Wird die Gesellschaft nicht von einem Gesellschafter fristgerecht zum 31. Dezember 1975 gekündigt, so verlängert sie sich jeweils um weitere 3 Jahre, falls sie nicht ein Jahr vor ihrem jeweiligen Ablauf von einem der Gesellschafter gekündigt wird. Verstirbt der Geschäftsführer, so wird seine überlebende Ehefrau zur Geschäftsführerin berufen und setzt die Geschäftsführung allein fort. Für den Fall, daß beide Eheleute Walter und Thea Wittler geb. Mormann verstorben sind und zum Zeitpunkt ihres Todes ihre Erben soweit es sich um direkte Abkömmlinge handelt, noch nicht volljährig oder auf Grund gesetzlicher Bestimmungen zur Übernahme der Geschäftsführung noch nicht befugt sind, soll die Geschäftsführung von dem Bruder des Erschienen zu 1), dem Fleischermeister Wilhelm Wittler jun., wohnhaft in Neuenkirchen, Hauptstraße 8, Kreis Melle, ausgeübt werden, bis einer der Erben, soweit es sich um direkte Abkömmlinge der verstorbenen Eheleute Walter und Thea Wittler handelt, entweder volljährig oder zur Übernahme der Geschäftsführung befugt oder geeignet sind. In der Nachfolgegeneration soll die Gesellschaft zwei Geschäftsführer haben, die kollektiv handeln. In der Nachfolgegeneration kann durch einstimmigen Gesellschafterbeschluß aber auch die Einzelvertretung durch nur einen Geschäftsführer oder zwei Geschäftsführer mit Einzelvertretungsbefugnis beschlossen werden. Folgende Geschäfte dürfen die/der Geschäftsführer der Nachfolgegeneration nur mit Zustimmung der Gesellschafterversammlung vornehmen: a) Erwerb, Veräußerung oder Belastung von Grundstücken und Gebäuden, b) Errichtung oder Verpachtung von Gebäuden, c) Beteiligung an anderen Unternehmen, d) Eingehung von Wechselverbindlichkeiten über 30.000,00 DEM hinaus, e) Übernahme von Bürgschaften, f) Aufnahme von Darlehn, g) Gewährung von Darlehn, h) Einleitung von Rechtsstreitigkeiten mit mehr als 10.000,00 DEM Streitwert, i) Einrichtung von Zweigniederlassungen, j) Erteilung oder Widerruf von Prokuren. k) Verfügung über den Reservefonds. |