| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Freitext (004) |
| Text | Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Den Geschäftsführern kann jeweils Einzelvertretungsbefugnis und die Befugnis erteilt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Satzung (009) |
| Text | Gesellschaftsvertrag vom 21.12.1995 |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Freitext (004) |
| Text | Gesellschaftsvertrag Blatt 8 ff. Sonderband |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Freitext (004) |
| Text | Tag der ersten Eintragung: 06.03.1996 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes HRB 1202 Amtsgericht Wilhelmshaven getreten. Freigegeben am 08.12.2005. |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Satzung (009) |
| Text | Die Gesellschafterversammlung hat am 02.01.2010 beschlossen, das Stammkapital (DEM 100.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 51.129,19 um EUR 70,81 auf EUR 51.200,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital), § 5 (Gesellschafterversammlung) und § 9 (nunmehr § 10 Wettbewerbsverbot) zu ändern und § 10 (Kosten) zu streichen. |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Freitext (004) |
| Text | Geschäftsanschrift von Amts wegen gemäß § 3 Abs. 1 S. 3 EGGmbHG eingetragen. |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Satzung (009) |
| Text | Die Gesellschafterversammlung vom 08.10.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Veräußerung von Geschäftsanteilen) sowie die Einfügung eines neuen § 10 und eines neuen § 11 beschlossen. Der bisherige § 10 (Bekanntmachungen) wird § 12. |
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