HRB 121529 AG Oldenburg (Oldenburg) · aktuell
Historischer Auszug
Kreisvolkshochschule Ammerland gGmbH
Status: aktuell
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Blatt
Amtsgericht
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Amtsgericht
Oldenburg
HRB
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Unterschrift
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Bemerkungen
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4
5
6
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1
|
a)
Kreisvolkshochschule
25.000,--
Christiane
Gesellschaft
mit
beschränkter
Haftung.
Der
Gesellschaftsvertrag
wurde
am
a)
Eingetragen
am
Ammerland
gGmbH
EUR
Thoben-Block,
22.12.2004
abgeschlossen.
Die
Gesellschaft
hat
einen
oder
mehrere
03.
Febr.
2005
geb.
31.01.1956,
Geschäftsführer/innen.
Ist
nur
ein/e
Geschäftsführer/in
bestellt,
so
vertritt
diese/r
b)
Westerstede
Westerstede
die
Gesellschaft
allein.
Hat
die
Gesellschaft
mehrere
Geschäftsführer/innen,
so
wird
die
Gesellschaft
von
zwei
Geschäftsführern
gemeinschaftlich
oder
von
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c)
Betrieb
einer
Volkshochschule
einem/einer
Geschäftsführer/in
gemeinschaftlich
mit
einem/einer
4
im
Landkreis
Ammerland
zur
Prokuristen/Prokuristin
vertreten.
Durch
Beschluss
der
Förderung
der
Bildung.
Zur
Gesellschafterversammlung
kann
b)
Bl.
1-
17
SB
Verwirklichung
des
a)
einem/einer
Geschäftsführer/in
auch
dann
Einzelvertretungsbefugnis
Unternehmensgegenstandes
eingeräumt
werden,
wenn
mehrere
Geschäftsführer/innen
bestellt
sind.
betreibt
die
Gesellschaft
im
b)
einem/einer
Geschäftsführer/in
oder
mehreren
Geschäftsführern
Befreiung
Landkreis
Ammerland
von
den
Beschränkungen
des
8
181
BGB
erteilt
werden.
Bildungseinrichtungen.
Der
Unternehmensgegenstand
wird
Die
Geschäftsführerin
Christiane
Thoben-Block
ist
berechtigt,
die
Gesellschaft
insbesondere
verwirklicht
durch
bei
Rechtsgeschäften
mit
sich
selbst
oder
als
Vertreter
eines
Dritten
-
die
Unterhaltung
von
uneingeschränkt
zu
vertreten.
Ausbildungs-,
Seminar-
und
Tagungsstätten
zur
Durchführung
von
Bildungsmaßnahmen
(Lehrgängen
usw.)
im
nachfolgend
beschriebenen
Sinne,
-
die
Durchführung
von
Lehrgängen
und
anderen
Bildungsveranstaltungen
für
Erwachsene,
Heranwachsende
und
Kinder
zur
Vermittlung
von
Fähigkeiten
für
die
Teilnahme
am
kulturellen,
wirtschaftlichen,
gesellschaftlichen
und
politischen
Leben
in
einer
freiheitlich
staatlich
geordneten
Gesellschaft,
-
Die
Fortbildung
und
Umschulung
zum
Erwerb
von
beruflichen
Qualifikationen
und
Zusatzqualifikationen,
-
Wahrnehmung
des
gesetzlichen
Auftrages
zur
Weiterbildung
nach
dem
Niedersächsischen
Gesetz
zur
Förderung
der
Erwachsenbildung,
-
Überlassen
von
Lehrkräften
und
Bildungseinrichtungen
a
Träger
anderer
Bildungsmaßnahmen
und
deren
Übernahme
von
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oder
Trägern
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29
Fortsetzung
Rückseite

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August
2005
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Verordnung
vom
20.
Mai
2005
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Nr.
12/2005
Seite
182);
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nunmehr
Amtsgericht
Oldenburg
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Fortsetzung
auf
dem..........ten
Blatt