HRB 152032 AG Oldenburg (Oldenburg) · aktuell
Historischer Auszug
ideal-heim-bau Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH
Status: aktuell
Lädt...
Tausender
|
Hunderter
Tausender
|
Hunderter
Amtsgericht
49661
Cloppenburg
00-49
Amtsgericht
Oldenburg
HRB
152032
vormals:
Amtsgericht
Cloppenburg
SHRB
4089.____
50-99
.
Vorstand
a)
Firma
Persönlich
haftende
b)
Sitz
Gesellschafter
Prokura
Rechtsverhältnisse
a)
Tag
der
Eintragung
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
7
c)
Gegenstand
des
Unternehmens
Geschäftsführer
Abwickler
4
5
1
a)
ideal-heim-bau
Verwaltungs
25.000,--E
a)
Friedhelm
Kutznef,
Gesellschaft
mit
beschränkter
Haftung.
a)
03.
Nov.
2004
und
Beteiligungs
GmbH
geb.
24.01.1951
Der
Gesellschaftsvertrag
ist
am
06.09.2004
abgeschlossen.
>
Cloppenburg
Suse
.
b)
Friesoythe/Markhausen
Die
Gesellschaft
hat
einen
oder
mehrere
Geschäftsführer.
Justizhauptsekretär
b)
Harry
Domrös,
Ist
nur
ein
Geschäftsführer
bestellt,
so
vertritt
dieser
die
Gesell-
c)
(1)
Gegenstand
des
Uhnter-
geb.
29.08.1969
schaft
allein.
Sind
mehrere
Geschäftsführer
bestellt,
so
wird
die
b)
Gesellschafts-
nehmens
ist
der
Erwerb
und
Lastrup
Gesellschaft
durch
zwei
Geschäftsführer
gemeinsam
oder
durch
vertrag
(Bl.
die
Verwaltung
von
Beteili-
einen
Geschäftsführer
in
Gemeinschaft
mit
einem
Prokuristen
6-10d.A.)
gungen
sowie
die
Übernah-
vertreten.
Durch
Gesellschafterbeschluß
kann
auch
bei
Vorhan-
me
der
persönlichen
Haftung
densein
mehrerer
Geschäftsführer
Alleinvertretungsbefugnis
und
und
der
Geschäftsführung
bei
Befreiung
von
den
Beschränkungen
des
$
181
BGB
erteilt
Personenhandelsgesellschaften,
werden.
insbesondere
die
Beteili-
Friedhelm
Kutzner
und
Harry
Domrös
sind
zu
Geschäftsführern
gung
als
persönlich
haftende
bestellt.
Sie
vertreten
die
Gesellschaft
jeweils
allein
und
sind
von
geschäftsführende
Gesell-
den
Beschränkungen
des
8
181
BGB
jeweils
befreit.
schafterin
an
der
ideal-heim
bau
GmbH
&
Co.
KG
sowie
ideal-heim-bau
Massivbau
GmbH
&
Co.
KG.
(2)
Die
Gesellschaft
ist
zu
allen
Geschäften
und
Maß-
nahmen
berechtigt,
die
dem
Gegenstand
des
Unterneh-
mens
dienen
oder
zur
Er-
reichung
des
Gesellschafts-
zweckes
notwendig
und
nützlich
erscheinen.
Sie
darf
andere
Unternehmen
gleicher
oder
ähnlicher
Art
übernehmen,
vertreten
und
sich
an
solchen
Unter-
nehmen
beteiligen.
(3)
Die
Errichtung
von
Zweig
niederlassungen
ist
zulässig.
Zuständigkeit
des
Registergerichts
zum
1.
August
2005
geändert
durch
|
Verordnung
vom
20.
Mai
2005
(Nds.
GVBI.
Nr.
12/2005
Seite
182);
nunmehr
Amtsgericht
Oldenburg

Lädt...
Nr.
FIR
.
Grund-
Vorstand
der
a)
Firma
oder
Persönlich
haftende
Ein-
b)
Sitz
Stamm-
Gesellschafter
Prokura
Rechtsverhältnisse
tra-
c)
Gegenstand
des
Unternehmens
kapital
Geschäftsführer
a)
Tag
der
Eintragung
gung
EUR
Abwickler
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
Fortsetzung
auf
dem
ten
Blatt
Se