HRB 151585 AG Oldenburg (Oldenburg) · aktuell
Historischer Auszug
Preuth Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft-Steuerberatungsgesellschaft
Status: aktuell
Lädt...
Amtsgericht
49661
Cioppenburg
b)
Sitz
a)
Firma
c)
Gegenstand
des
Unternehmens
Stamm-
00-49
Grund-
oder
kapital
DM
Vorstand
Persönlich
haftende
Gesellschafter
Geschäftsführer
Abwickler
50-99
nn.
Rechtsverhältnisse
Amtsgericht
Oldenburg
HRB
151585
vormals:
Amtsgericht
Cloppenburg
5
HRB
3606
a)
Tag
der
Eintragung
und
Unterschrift
Al
a)
b)
Preuth
Treuhand
GmbH,
Wirtschaftsprüfungsge-
sellschaft-Steuerbera-
tungsgesellschaft
Cloppenburg
Gegenstand
des
Unter-
nehmens
sind
die
für
die
Wirtschaftsprüfungsgesell-
schaft
und
Steuerbera-
tungsgesellschaft
gesetz-
lich
und
berufsrechtliche
zulässigen
Tätigkeiten
ge-
maß
8
33
i.V.m.
8
57
-
Abs.
3
StBerG
sowie
$
2
i.
V.m.
843
WPO.
Tätigkeiten,
die
mit
dem
Beruf
des
Steuerberaters
und
des
Wirtschaftsprüfers
nicht
vereinbart
sind,
ins-
besondere
gewerbliche
Tätigkeiten
i.
S.
v.
8
57
Abs.
4
Nr.
1
StBerG
und
843
aAbs.3Nr.
1WPO,
wie
z.
B.
Handels-
und
Bankgeschäfte,
sind
ausgeschlossen.
RS
152
Karteikarte
für
HR
B
(gelb)
(6.
62)
3
30.000,-
EURO
4
Wirtschaftsprü-
fer
und
Steuer-
-
berater
Josef
Preuth,
Cloppenburg,
"26.05.1946
Gesellschaft
mit
beschränkter
Haftung.
Der
Gesellschaftsvertrag
ist
am
15.12.2000
abgeschlossen
und
durch
Beschlüsse
der
Gesellschafterversammlungen.
vom
13.07.
und
14.09.2001
hinsichtlich
der
$$
6
Abs.
1
(Halten.
von
Geschäftsan-
teilen),
15
(Gründungskosten)
und
7
Abs.
2
(Vertretung)
geändert
worden.
Die
Gesellschaft
hat
einen
oder
mehrere
Geschäftsführer.
Ist
nur
ein
Geschäftsführer
bestellt,
wird
die
Gesellschaft
durch
ihn
allein
vertre-
ten.
Sind
mehrere
Geschäftsführer
bestellt,
wird
die
Gesellschaft
durch
zwei
Geschäftsführer
gemeinschaftlich
oder
durch
einen
Ge-
schäftsführer
in
Gemeinschaft
mit
einem
Prokuristen
vertreten.
Wird
die
Gesellschaft
durch
einen
Geschäftsführer
allein
vertreten,
muss
dieser
Wirtschaftsprüfer
und
Steuerberater
sein.
Wird
die
Ge-
sellschaft
durch
zwei
Geschäftsführer
gemeinschaftlich
oder
durch
einen
Geschäftsführer
in
Gemeinschaft
mit
einem
Prokuristen
vertre-
ten,
muss
mindestens
einer
der
Vertretenden
Wirtschaftsprüfer
und
Steuerberater
sein.
Die
Gesellschafterversammlung
darf
Geschäfts-
prüfern,
die
Wirtschaftsprüfer
und
Steuerberater
sind,
Einzelvertre-
tungsbefugnis
erteilen.
Sind
nur
zwei
Geschäftsführer
bestellt,
von
denen
einer
weder
Steuerberater
noch
Wirtschaftsprüfer
ist,
muss
dem
Geschäftsführer,
der
Wirtschaftsprüfer
und
Steuerberater
sein
muss,
Einzelvertretungsbefugnis
erteilt
sein.
Durch
Gesellschafterbeschluß
können
der
oder
die
Geschäftsführer
von
der
einschränkenden
Bestimmung
des
$
181
BGB
befreit
werden.
Der
Geschäftsführer
Josef
Preuth
ist
stets
allein
vertretungsbefugt
und
berechtigt,
die
Gesellschaft
bei
der
Vornahme
von
Rechtsgeschäften
mit
sich
selbst
oder
als
Vertreter
eines
Dritten
uneingeschränkt
zu
vertreten.
b)
Bemerkungen
:
:
a)
15.Nov.
2001
Se
b)
Gesellschafts-
vertrag
(Bl.
16-26d.A.)
c)
Beschluß
(Bl.5.d.
A.)
Zuständigkeit
des
Registergerichts
zum
1.
August
2005
geändert
durch
|
Verordnung
vom
20.
Mai
2005
(Nds.
GVBI.
Nr.
12/2005
Seite
182);
nunmehr
Amtsgericht
Oldenburg
u
u
J
Fortsetzung
Rückseite

Lädt...
".
Fortsetzung
auf
dem
Fi
Grund-
Vorstand
H
R
B
„der
a)
Irma
oder
Persönlich
haftende
Ein-
b)
Sitz
Stamm-
Gesellschafter
Prokura
Rechtsverhältnisse
Yra-
c)
Gegenstand
des
Unternehmens
kapital
Geschäftsführer
a)
Tag
der
Eintragung
"
gung
DM
Abwickler
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
1
2
3
4
5
7
}
ten
Blatt