| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Freitext (004) |
| Text | Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt dieser die Gesellschaft allein, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Den Geschäftsführern kann jeweils Einzelvertretungsbefugnis und die Befugnis erteilt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Satzung (009) |
| Text | Gesellschaftsvertrag vom 31.12.1979, danach mehrfach geändert. |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Freitext (004) |
| Text | Tag der ersten Eintragung: 19.12.1980 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes 3 HRB 1043 Amtsgericht Brake getreten. Freigegeben am 06.10.2005. |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Freitext (004) |
| Text | Geschäftsanschrift von Amts wegen gemäß § 3 Abs. 1 S. 3 EGGmbHG eingetragen. |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Freitext (004) |
| Text | beteiligt an: HRA 100497 Amtsgericht Oldenburg |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Satzung (009) |
| Text | Die Gesellschafterversammlung hat am 26.08.2014 beschlossen, das Stammkapital (DEM 121.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 61.866,32 um EUR 133,68 auf EUR 62.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital), § 6 (Wettbewerbsverbot), § 8 (Gesellschafterbeschlüsse) , § 14 (Erbfolge) zu ändern, den ehemaligen § 16 (Zuwendung unangemessener Vorteile) zu streichen, den ehemaligen § 17 (Bekanntmachungen) vom Wortlaut neu zu fassen und in § 16 (Bekanntmachungen) zu ändern sowie den ehemaligen § 18 (Schlussbestimmungen) vom Wortlaut her neu zu fassen und in § 17 (Schlussbestimmungen) zu ändern. |
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