Handelsregister B des Amtsgerichts Oldenburg
(Oldenburg)
Abdruck
Nummer der Firma:
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HRB 5099
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
HF Verwaltungsgesellschaft mbH
b)
Oldenburg
c)
Der Erwerb und die Verwaltung von
Immobilien und Beteiligungen und alle
damit zusammenhängenden Geschäfte.
50.000,00
DEM
a)
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere
Geschäftsführer.
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
Den Geschäftsführern kann jeweils
Einzelvertretungsbefugnis und die Befugnis
erteilt werden, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
b)
Geschäftsführer:
Hobbie, Eckhard, Oldenburg, *XX.XX.1951
einzelvertretungsberechtigt;
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 08.05.1991 zuletzt geändert am
26.09.2000
a)
15.08.2005
Stiller
b)
Gesellschaftsvertrag
Blatt 27 ff. Sonderband
Tag der ersten
Eintragung: 05.08.1991
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
15.08.2005.
2
b)
Bad Zwischenahn
Geschäftsanschrift:
Zum Brockhoff 3a, 26160 Bad Zwischenahn
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 05.07.2019 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firmenname und
Firmensitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Bad
Zwischenahn beschlossen.
a)
12.07.2019
Hillers
Abruf vom 27.03.2024