Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Der Betrieb von Selbstbedienungswarenhäusern mit dem Verkauf von Lebensmitteln und anderen Konsumgütern sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.