Handelsregister B des Amtsgerichts Oldenburg
(Oldenburg)
Abdruck
Nummer der Firma:
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HRB 221538
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
J & M Balance Verwaltungs GmbH
b)
Vechta
Geschäftsanschrift:
Lange Straße 46, 49377 Vechta
c)
Übernahme der Komplementärstellung bei
der Balance Asset Management GmbH &
Co. KG und bei der J & M
Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG
und das Halten von Beteiligungen sowie
der dazugehörigen Nebengeschäfte.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Abeln, Christoph, Wunstorf, *XX.XX.1972
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 27.05.2014 mit Änderung vom
28.10.2014.
Die Gesellschafterversammlung vom 30.10.2024 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. (2) und mit
ihr die Sitzverlegung von Bremen (bisher Amtsgericht Bremen
HRB 30013 HB) nach Vechta beschlossen.
a)
28.11.2024
Clasen-Schubert
2
a)
23.12.2024
Spiekermann
b)
Beteiligt an HRA 208647
Amtsgericht Oldenburg
3
a)
29.01.2025
Spiekermann
b)
Beteiligt an HRA 208684
Amtsgericht Oldenburg
4
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Vechta (10 IN 63/25) vom
19.06.2025 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und
zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur
mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
a)
25.06.2025
Graeve
Abruf vom 24.09.2025