Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Betrieb medizinischer Versorgungszentren im Sinne des § 95 SGB V zur Erbringung der nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften zulässigen ärztlichen sowie nichtärztlichen Leistungen und aller hiermit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, insbesondere im Bereich der Allgemeinmedizin; die Bildung von Kooperationen mit ambulanten und stationären Leistungserbringern auch der Vorsorge und Rehabilitation; die Bildung von Kooperationen mit nichtärztlichen Leistungserbringern im Bereich des Gesundheitswesens.