Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Gründung und Betrieb eines oder mehrerer Medizinischer Versorgungszentren (MVZ) nach § 95 SGB V zur Erbringung aller hiernach zulässigen (privat- und vertrags-) ärztlichen sowie nichtärztlichen Leistungen