Code: Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (021)
Gegenstand
Beteiligung an anderen Gesellschaften, gleichgültig in welcher Rechtsform, Übernahme der Geschäftsführung und Verwaltung des Geschäftsbetriebes anderer Gesellschaften, insbesondere als Komplementärin an der Mierke Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG