Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Gründung und der Betrieb eines zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Medizinischen Versorgungszentrums im Sinne von § 95 SGB V ("MVZ"), in dem Ärzte medizinische Leistungen in der ambulanten Versorgung gesetzlich und privat versicherter Patienten erbringen. Die Gesellschaft ist auch berechtigt, konsiliarische Leistungen im Rahmen der stationären Versorgung zu erbringen. Die Gesellschaft darf im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrages alle Geschäfte und sonstigen Maßnahmen vornehmen, soweit dieses dem Unternehmensgegenstand dient und mit den ethischen und berufsrechtlichen Grundsätzen des ärztlichen Berufs vereinbar ist. Zu diesem Zweck kann sich die Gesellschaft nach Genehmigung durch den Zulassungsausschuss für die vertragsärztliche Versorgung bei der zuständigen kassenärztlichen Versorgung an anderen heilberuflich tätigen Unternehmen beteiligen, Tochtergesellschaften gründen und Zweigniederlassungen errichten.