Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Der Betrieb von Medizinischen Versorgungszentren im Sinne des § 95 Sozialgesetzbuch Teil V (SGB V) als ärztlich geleitete Einrichtung, insbesondere zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung und im Rahmen ambulanter privatärztlicher Versorgung sowie sonstigen ärztlichen Tätigkeiten unter Berücksichtigung des ärztlichen Berufsrechts und des Grundsatzes der freien Arztwahl. Der Betrieb von Zweigpraxen.