Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein. Sind zwei Geschäftsführer bestellt, sind diese einzelvertretungsberechtigt. Sind mehr als zwei Geschäftsführer bestellt, vertreten diese gemeinsam. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
Aufnahme und Verarbeitung tierischer Gülle in Form der Verschlauchung und Separierung und Ausbringung auf das Land.