Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Der Erwerb, die Verwaltung, Vermietung und Nutzung von eigenem Grundbesitz, sowie die Vornahme aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Die Gesellschaft ist befugt, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben, sich an solchen zu beteiligen und deren persönliche Haftung und Vertretung zu übernehmen.