| Gegenstand | Beteiligung an anderen Unternehmen in Gestalt des Erwerbs und der Veräußerung, des Haltens und Verwaltens von Gesellschaftsanteilen und der Leitung dieser Unternehmen als Holding-Gesellschaft; a) Vermittlung zum Abschluss von oder der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Versicherungsverträgen, Bausparverträgen und Darlehensverträgen b) Vermittlung zum Abschluss von Verträgen über den Erwerb von Anteilsscheinen einer Kapitalanlagegesellschaft oder Investmentaktiengesellschaft, von ausländischen Investmentanteilen, die im Geltungsbereich des Investmentgesetzes öffentlich vertrieben werden dürfen, von sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden, oder von öffentlich angebotenen Anteilen an einer und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft oder eine Kommanditgesellschaft c) Anlageberatung im Sinne der Bereichsausnahme des § 2 Absatz 6 Satz 1 Nr. 8 des Kreditwesengesetzes d) Tätigkeit und Beratung in den nach Buchstabe a) bis c) genannten Angelegenheiten nur insoweit, wie sie gegebenenfalls ausschließlich nach §§ 34 c oder 34 d der Gewerbeordnung genehmigungspflichtig ist, insbesondere keine nach dem Kreditwesengesetz oder Rechtsdienstleistungsgesetz/Steuerberatungsgesetz genehmigungspflichtigen Geschäfte; betriebliche Unterstützung von selbstständigen Vermittlern im Bereich der Versicherungs-, Investmentfonds-, Immobilien-, Kredit- und Unternehmensbeteiligungsvermittlung, insbesondere Begründung von Vertragsbeziehungen zu Produktanbietern und Entwicklung von Vertragsverwaltungs- sowie Abrechnungssoftware (CRM-System); Entwicklung von Analyse-, Beratungs- und Dokumentationsprogrammen sowie Vorhalten von Ausbildungsangeboten; eine Tätigkeit, die eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz voraussetzt, ist in jedem Fall ausgeschlossen |