Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist Arbeitnehmerüberlassung. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Unternehmensgegenstand erwerben, vertreten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf auch Zweigniederlassungen gründen.