Handelsregister B des Amtsgerichts Oldenburg
(Oldenburg)
Abdruck
Nummer der Firma:
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HRB 217348
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Kingdom of Sports Delmenhorst GmbH
b)
Oldenburg
Geschäftsanschrift:
Bahnhofsplatz 10, 26122 Oldenburg
c)
Die Unterhaltung und der Betrieb von
Sport- und Fitnessstudios unter der
Bezeichnung "Kingdom of Sports" in der
Region Bremen.
50.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Pleuß, Andreas, Wildeshausen, *XX.XX.1975
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu
vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst
oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 20.06.2007, mehrfach geändert.
Die Gesellschafterversammlung vom 01.06.2021 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die
Sitzverlegung von Bremen (bisher Amtsgericht Bremen HRB
5200 BHV) nach Oldenburg beschlossen und die Firma
geändert.
b)
Mit der AMMAX Holding GmbH mit Sitz in Bremen
(Amtsgericht Bremen HRB 28707 HB) als herrschendem
Unternehmen ist am 02.10.2015 ein Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die
Gesellschafterversammlung vom 02.10.2015 zugestimmt.
Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten
Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
a)
18.10.2021
Meinhardt
Abruf vom 23.03.2024