Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Verwaltung eigenen Vermögens sowie Kauf und Verkauf von Immobilien und Erwerb von Beteiligungen, sowie die Vornahme aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäften