Handelsregister B des Amtsgerichts Oldenburg
(Oldenburg)
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Nummer der Firma:
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HRB 215222
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
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a)
GO-and-DO.it Foundation gUG
(haftungsbeschränkt)
b)
Hude
Geschäftsanschrift:
Hasenlauf 4, 27798 Hude
c)
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und
kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts
Steuerbegünstigte Zwecke der
Abgabenordnung (§§
51 ff. AO). Zweck der Gesellschaft ist
insbesondere
die nationale und internationale
Beschaffung von Mitteln - in Form von
Geldleistungen - zur Finanzierung und
Durchführung gemeinnütziger, mildtätiger
und kirchlicher Projekte im In- und Ausland
durch andere steuerbegünstigte
Körperschaften oder Körperschaften des
öffentlichen Rechts. Die Aktivität als
Förderkörperschaft umfasst den gesamten
Katalog des § 52 Abs. 2 AO sowie §§ 53
und 54 AO in der aktuellen Fassung. Die
Gesellschaft kann somit Körperschaften,
die die folgenden gemeinnützigen,
mildtätigen bzw. kirchlichen Zwecke
verfolgen fördern:
- die Förderung von Wissenschaft und
Forschung;
- die Förderung der Religion;
- die Förderung des öffentlichen
700,00 EUR
a)
Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln.
b)
Geschäftsführer:
Fischer, Maik, Hude, *XX.XX.1977
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 30.10.2018
Die Gesellschafterversammlung vom 05.02.2020 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die
Sitzverlegung von Nienwohld (bisher Amtsgericht Lübeck HRB
18584 HL) nach Hude beschlossen.
a)
20.04.2020
Meinhardt
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a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
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Gesundheitswesens und der öffentlichen
Gesundheitspflege, insbesondere die
Verhütung und Bekämpfung von
übertragbaren Krankheiten, auch durch
Krankenhäuser im Sinne des § 67, und von
Tierseuchen;
-die Förderung der Jugend- und Altenhilfe;
-die Förderung von Kunst und Kultur;
-die Förderung des Denkmalschutzes und
der Denkmalpflege;
-die Förderung der Erziehung, Volks- und
Berufsbildung einschließlich der
Studentenhilfe;
-die Förderung des Naturschutzes und der
Landschaftspflege im Sinne des
Bundesnaturschutzgesetzes und der
Naturschutzgesetze der Länder, des
Umweltschutzes, des Küstenschutzes und
des Hochwasserschutzes;
-die Förderung des Wohlfahrtswesens,
insbesondere der Zwecke der amtlich
anerkannten Verbände der freien
Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuer-
Durchführungsverordnung), ihrer
Unterverbände und ihrer angeschlossenen
Einrichtungen und Anstalten;
-die Förderung der Hilfe für politisch,
rassisch oder religiös Verfolgte, für
Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler,
Spätaussiedler, Kriegsopfer,
Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte
und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und
Behinderte sowie Hilfe für Opfer von
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b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
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c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
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Straftaten; Förderung des Andenkens an
Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer;
Förderung des Suchdienstes für Vermisste;
-die Förderung der Rettung aus
Lebensgefahr;
-die Förderung des Feuer-, Arbeits-,
Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der
Unfallverhütung;
-die Förderung internationaler Gesinnung,
der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur
und des Völkerverständigungsgedankens;
-die Förderung des Tierschutzes;
-die Förderung der
Entwicklungszusammenarbeit;
-die Förderung von Verbraucherberatung
und Verbraucherschutz;
-die Förderung der Fürsorge für
Strafgefangene und ehemalige
Strafgefangene;
-die Förderung der Gleichberechtigung von
Frauen und Männern;
-die Förderung des Schutzes von Ehe und
Familie;
-die Förderung der Kriminalprävention;
-die Förderung des Sports (Schach gilt als
Sport);
-die Förderung der Heimatpflege und
Heimatkunde;
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b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
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-die Förderung der Tierzucht, der
Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des
traditionellen Brauchtums einschließlich des
Karnevals, der Fastnacht und des
Faschings, der Soldaten-und
Reservistenbetreuung, des
Amateurfunkens, des Modellflugs und des
Hundesports;
-die allgemeine Förderung des
demokratischen Staatswesens im
Geltungsbereich dieses Gesetzes; hierzu
gehören nicht Bestrebungen, die nur
bestimmte Einzelinteressen
staatsbürgerlicher Art verfolgen oder die auf
den kommunalpolitischen Bereich
beschränkt sind;
-die Förderung des bürgerschaftlichen
Engagements zugunsten gemeinnütziger,
mildtätiger und kirchlicher Zwecke. die
selbstlose Unterstützung von Personen,
1.die infolge ihres körperlichen, geistigen
oder seelischen Zustands auf die Hilfe
anderer angewiesen sind oder
2.deren Bezüge nicht höher sind als das
Vierfache des Regelsatzes der Sozialhilfe
im Sinne des § 28 des Zwölften Buches
Sozialgesetzbuch; beim Alleinstehenden
oder Alleinerziehenden tritt an die Stelle
des Vierfachen das Fünffache des
Regelsatzes. Dies gilt nicht für Personen,
deren Vermögen zur nachhaltigen
Verbesserung ihres Unterhalts ausreicht
und denen zugemutet werden kann, es
dafür zu verwenden. Bei Personen, deren
wirtschaftliche Lage aus besonderen
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b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
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a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
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Gründen zu einer Notlage geworden ist,
dürfen die Bezüge oder das Vermögen die
genannten Grenzen übersteigen. Bezüge
im Sinne dieser Vorschrift sind
a)Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 1 des
Einkommensteuergesetzes und
b)andere zur Bestreitung des Unterhalts
bestimmte oder geeignete Bezüge, aller
Haushaltsangehörigen. Zu berücksichtigen
sind auch gezahlte und empfangene
Unterhaltsleistungen. Die wirtschaftliche
Hilfebedürftigkeit im vorstehenden Sinne ist
bei Empfängern von Leistungen nach dem
Zweiten oder Zwölften Buch
Sozialgesetzbuch, des Wohngeldgesetzes,
bei Empfängern von Leistungen nach § 27a
des Bundesversorgungsgesetzes oder
nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes
als nachgewiesen anzusehen. Die
Körperschaft kann den Nachweis mit Hilfe
des jeweiligen Leistungsbescheids, der für
den Unterstützungszeitraum maßgeblich
ist, oder mit Hilfe der Bestätigung des
Sozialleistungsträgers führen. Auf Antrag
der Körperschaft kann auf einen Nachweis
der wirtschaftlichen Hilfebedürftigkeit
verzichtet werden, wenn auf Grund der
besonderen Art der gewährten
Unterstützungsleistung sichergestellt ist,
dass nur wirtschaftlich hilfebedürftige
Personen im vorstehenden Sinne
unterstützt werden; für den Bescheid über
den Nachweisverzicht gilt § 60a Absatz 3
bis 5 entsprechend.
-Die selbstlose Förderung einer
Religionsgemeinschaft, die Körperschaft
des öffentlichen Rechts ist
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b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
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a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
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a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
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b) Bemerkungen
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-Die Errichtung, Ausschmückung und
Unterhaltung von Gotteshäusern und
kirchlichen Gemeindehäusern, die
Abhaltung von Gottesdiensten, die
Ausbildung von Geistlichen, die Erteilung
von Religionsunterricht, die Beerdigung und
die Pflege des Andenkens der Toten, femer
die Verwaltung des Kirchenvermögens, die
Besoldung der Geistlichen,
Kirchenbeamten und Kirchendiener, die
Alters- und Behindertenversorgung für
diese Personen und die Versorgung ihrer
Witwen und Waisen.
Des Weiteren verwirklicht die Gesellschaft
unmittelbar selbst folgende Zwecke:
b.die Förderung der Erziehung, Volks- und
Berufsbildung
c. die Förderung der Wissenschaft und
Forschung,
d.die Förderung der Jugend- und Altenhilfe,
e. die Förderung der Behindertenhilfe,
f. die Förderung des Schutzes von Ehe und
Familie,
g. die Förderung internationaler Gesinnung,
der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur
und des Völkerverständigungsgedankens
h. Förderung des Sports
i. die Förderung des bürgerschaftlichen
Engagements zugunsten gemeinnütziger,
mildtätiger und kirchlicher Zwecke.
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b) Sitz, Niederlassung, inländische
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Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
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(3) Zur Verwirklichung des Satzungszwecks
führt die Gesellschaft alle ihm zur
Erreichung der Gesellschaftszwecke
geeignet erscheinenden Maßnahmen
durch:
a. gemäß (2) a. entwickelt und betreibt die
Gesellschaft unter anderem Internet-
Plattformen,
insbesondere www.heldenprojekt.de, die in
besonders effizienter Weise die Ansprache
und Gewinnung von Spendern für die zu
fördernden Zwecke im Sinne der AO
ermöglichen und die Kommunikation der
Projektfortschritte zwischen allen
Projektbeteiligten unterstützen.
b.gemäß (2) a. beschafft die Gesellschaft
Mittel zur Förderung von o.g.
gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen
Zwecken durch eine andere Körperschaft
oder eine Körperschaft
des öffentlichen Rechts gemäß § 58 Nr.1
AO.
c. gemäß (2) b. betreibt die Gesellschaft
unter anderem
i.Bildung und Weiterbildung der
Allgemeinheit i.S. von § 52 Abs. 2 AO im
Hinblick auf die Tätigkeiten von
Organisationen und Körperschaften, die
gemeinnützige Zwecke gemäß der AO
verfolgen (ohne zwangsläufig
steuerbegünstigt oder in Deutschland
domiziliert zu sein)
ii.Bildung und Weiterbildung i. S. von § 52
Abs. 2 AO von Funktionsträgern von
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Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
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Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
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b) Sonstige Rechtsverhältnisse
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Organisationen und Körperschaften, die
gemeinnützige Zwecke gemäß der AO
verfolgen (ohne zwangsläufig
steuerbegünstigt oder in Deutschland
domiziliert zu sein), insbesondere im
Bereich Fundraising, durch Veranstaltung
von Kursen, Tagungen, Workshops, sowie
Konferenzen.
iii. angewandte Bildung- und
Weiterbildungsprogramme für die
Allgemeinheit i.S. von § 52 Abs. 2 AO im
Hinblick auf die administrative Ebene des
Sports sowie des unternehmerischen
Denken und Handelns.
iv. Entwicklung, Aufbau und Betrieb
geeigneter Kommunikationsinstrumente
bzw. -medien, die die Förderung der
Bildung im genannten Sinne unterstützen
(z.B. digital oder analog.),
v. Entwicklung, Aufbau und Betrieb
geeigneter
Kommunikationsveranstaltungen, die die
Förderung der Bildung im genannten Sinne
unterstützen (z.B. Konferenzen, Camps,
Workshops etc.),
vi. den Aufbau von Schulprogrammen in
Fächern wie z.B. Mathematik, Deutsch,
Englisch oder Geografie, die in
Lehrmaterialien den Sport nutzen, um
Motivation und Neugier in den
verschiedenen Schulfächern zu wecken.
vii. Aufbau und Durchführung von
Projekten, welche die Neugier für
Unternehmertum bzw. Entrepreneurship
bereits im Kindesalter wecken sollen bzw.
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welches den Unternehmergeist im Sinne
eigenverantwortlichen Handelns,
Ideenentwicklung und bürgerschaftliches
Engagement fördern.
viii.
d. gemäß (2) c. betreibt die Gesellschaft
unter anderem
i. die Durchführung von
Forschungsaufträgen zu ausgewählten
Fragen der Bildung im genannten Sinne zur
Entwicklung von innovativen Konzepten
zum Thema Fundraising und soziale und
gesellschaftliche Wirkung des Sports
ii. die Evaluation und zeitnahe Verbreitung
von Forschungs- und Projektergebnissen.
Des Weiteren baut die Gesellschaft allein
oder in Kooperation mit
Sportorganisationen aus dem In- und
Ausland Projekte auf, die den Sport bzw.
den Namen der beteiligten
Sportorganisation nutzen, um die
Gesellschaftszwecke zu erfüllen. Dies sind
unter anderem e. gemäß (2) d. führt die
Gesellschaft unter anderem folgende
Projekte durch:
i. Schaffung eines von Jugendarbeitern
durchgeführten Programms für Kinder und
Jugendliche auf Freizeitsportanlagen, um
über den Sport Werte wie Ordnung,
Fairness, Respekt zu vermitteln. Im
Vordergrund steht dabei die Schaffung
einer offenen und entspannten
Atmosphäre, die durch die Jugendarbeiter
genutzt wird, um mehr über die Probleme
und Sorgen der Kinder und Jugendlichen
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im Alltag zu erfahren und Lösungen (z.B.
hinsichtlich Kriminalität, Drogenmissbrauch
etc.) zu erarbeiten.
ii. Aufbau von Projekten, die die Strahlkraft
des Sports nutzen, um Veranstaltungen für
Senioren durchzuführen. Der Sport bietet
hierbei Diskussions- und
Erinnerungsansatz (z.B. für
Demenzkranke). Zudem sollen junge
Menschen mit Senioren
zusammengebracht werden, um sich
gegenseitig auszutauschen und die
Persönlichkeitsentwicklung, um diese
Erfahrungen zu bereichern.
f. gemäß (2) e. baut die Gesellschaft unter
anderem Projekte und
Informationsveranstaltungen auf, die Kinder
und Jugendliche mit und ohne Behinderung
zusammenführen sollen und somit ein
sozial inklusives Gemeinwesen fördern.
g.gemäß (2) f. baut die Gesellschaft unter
anderem ein Projekt auf, welches prägende
Werte und Verhaltensmuster aus dem
Mannschaftssport nutzt, um somit in
Seminaren Ehepartnern und ganzen
Familien einen Ansatz für ein harmonisches
und respektvolles Miteinander zu
liefern.
h. gemäß (2) g. führt die Gesellschaft unter
anderem Jugend-Ferienlager, die
Sprachkurse und Sport, z.B. durch Nutzung
von Sportvokabular, verbinden und
Jugendliche aus verschiedenen Ländern in
einen kulturellen Austausch bringen.
i. gemäß (2) h. fördert die Gesellschaft den
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Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
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b) Sonstige Rechtsverhältnisse
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Sport unter anderem durch die
Durchführung von Trainingseinheiten bzw.
Schnuppertrainings in verschieden
Sportarten.
j. gemäß (2) i. fördert die Gesellschaft das
bürgerliche Engagement im Sport
insbesondere durch die Organisation und
Durchführung von
Informationsveranstaltungen zum Ehrenamt
sowie die Aus- und Weiterbildung im
Trainerwesen.
(4) Die gemeinnützigen, mildtätigen und
kirchlichen Zwecke müssen nicht
gleichzeitig und in gleichem Maße
verwirklicht werden.
(5)Die Gesellschaft kann zur Verwirklichung
der Gesellschaftszwecke sämtliche
Geschäfte betreiben, die mit dem
Gegenstand der Gesellschaft im
Zusammenhang stehen oder ihm dienlich
sind, wenn und soweit hierdurch die
Anerkennung der Gesellschaft als
gemeinnützig nicht gefährdet wird. In
diesem Rahmen ist auch die Gründung von
und die Beteiligung an
Tochtergesellschaften im In- und Ausland
zulässig.
(6) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und
verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke.
(7) Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die
satzungsmäßigen Zwecke verwendet
werden. Die Gesellschafter dürfen keine
Gewinnanteile und auch keine sonstigen
Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft
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erhalten; § 58 AO bleibt jedoch unberührt.
(8) Es darf keine Person durch Ausgaben,
die dem Zweck der Körperschaft fremd
sind, oder durch unverhältnismäßig hohe
Vergütungen begünstigt werden.
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