Handelsregister B des Amtsgerichts Oldenburg
(Oldenburg)
Abdruck
Nummer der Firma:
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HRB 214485
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
B.IT.S. IT Dienstleistungen UG
(haftungsbeschränkt)
b)
Bad Zwischenahn
Geschäftsanschrift:
Stubbenkamp 21 A, 26160 Bad
Zwischenahn
c)
Die Unterstützung bei Roll-out-Projekten
(Hard- und Software). Helpdesk- und
OnSite Supportunterstützung, sowie
Projektassistenz bei Roll-out-Projekten und
Migration. Hard-& Softwarekaufberatung,
Beschaffung und Verkauf für
Privathaushalte und Unternehmen, PC
Installationen & Reparaturen, Einführung in
Hard- & Software und Senioren PC
Schulungen, Wartungsarbeiten für
Hardware & Software in Privathaushalten
und Unternehmen, Beratung, Planung und
Ausführung für Heimnetzwerke sowie
allgemeine IT Dienstleistungen, Service
und Beratung und Datensicherung.
300,00 EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Gärtner, Christel Bianca, geb. Beuter,
Oldenburg, *XX.XX.1977
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 04.11.2013
Die Gesellschafterversammlung vom 20.07.2019 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 1 und mit ihr die
Sitzverlegung von Keltern (bisher Amtsgericht Mannheim HRB
718228) nach Bad Zwischenahn beschlossen.
a)
23.08.2019
Hillers
Abruf vom 23.03.2024