Handelsregister B des Amtsgerichts Oldenburg
(Oldenburg)
Abdruck
Nummer der Firma:
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HRB 214477
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
JP & Partner Treuhand- und Verwaltungs
GmbH
b)
Bad Zwischenahn
Geschäftsanschrift:
Auf dem Winkel 34, 26160 Bad
Zwischenahn
c)
Verwaltung von Vermögen und das
Betreiben von Gewerbebetrieben jeglicher
Art.
26.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist
befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im
eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
b)
Geschäftsführer:
Pschak, Joachim, Bad Zwischenahn,
*XX.XX.1947
einzelvertretungsberechtigt.
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Schröder, Diedrich, Berlin, *XX.XX.1951
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 18.02.2019, mehrfach geändert.
Die Gesellschafterversammlung vom 25.07.2019 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § § 1 (Firma, Sitz), 3
(Gegenstand des Unternehmens), 4 (Stammkapital), 5
(Geschäftsführung und Vertretung), 10 (Verfügungen über
Geschäftsanteile), 11 (Erbfolge), 12 (Abfindung) und 14
(Bekanntmachungen) und mit ihr die Sitzverlegung von
Bremen (bisher Amtsgericht Bremen HRB 26782 HB) nach
Bad Zwischenahn, die Änderung der Firma (vormals: Dietrich
Schröder GmbH), des Unternehmensgegenstands und der
allgemeinen Vertretungsmacht beschlossen.
a)
22.08.2019
Hillers
Abruf vom 23.03.2024