Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gegenstand
Beteiligung - gleichgültig in welcher Rechtsform - an Industrie- und Handelsunternehmen und die Übernahme der Geschäftsführung und Verwaltung in diesen Unternehmen sowie jede andere angemessene kaufmännische Nutzung des Gesellschaftsvermögens